Konditionen / AGB

Honorar

Ich begleite Individuen und Organisationen bei Entwicklungsprozessen. Aus diesem Grund biete ich vorrangig Prozessbegleitung in Form von Paketen oder Kontingenten an.

Hierzu berate ich Dich gerne im Vorgespräch.

Solltest Du spezifische Wünsche haben, sprich mich gerne an. In Einzelfällen biete ich auch Einzelstunden an.

Organisationen und Selbständige

Paketpreise und Honorare für Coaching, Mediation, Klärungen und Organisationsberatung nach Vereinbarung — bitte sprich mich an.

Privatpersonen

Honorare für Coaching, Beratung, Therapie und Mediation nach Vereinbarung.
Hier jedoch meine üblichen Honorarsätze zur Orientierung:

  • Mediation (zwei Beteiligte) / Paarberatung: 160 Euro zzgl. MwSt.
  • Mediation (Personengruppe / Familie): 160 — 220 Euro zzgl. MwSt.
  • Psychotherapie: 125 Euro / 60 Minuten (mehrwertsteuerbefreit gemäß §4 UStG.)
  • Einzelstunde Coaching / Beratung: 150 — 200 Euro zzgl. MwSt.

Coaching, Paarberatung und Mediation sind keine Leistungen, die von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen werden (siehe mehr unter Punkt 5).
Oft können diese Rechnungen jedoch steuerlich als Werbungskosten oder „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden (frage hierzu bitte deine:n Steuerberater:in).

Zusätzliche Kosten

Sofern nicht anders vereinbart, berechne ich für Aufträge außerhalb meiner Praxis 50 % des vereinbarten Honorars pro Reisezeitstunde.

Bei Workshops werden ggf. zusätzliche Kosten für Vor- und Nachbereitung vereinbart.

Absagen / Stornierungen

Terminvereinbarungen werden von mir mündlich oder schriftlich bestätigt und gelten als vertraglich bindend. Eine kostenfreie Stornierung eines Termins ist drei Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich.
Anschließend (bis 24h vor Terminbeginn) behalte ich mir vor, 50% des geplanten Umsatzes als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin oder einer späteren Absage des Termins behalte ich mir vor, den gesamten Betrag (100 %) in Rechnung zu stellen.

Sollten andere Vereinbarungen (z. B. für andere vereinbarte Dienstleistungen) getroffen worden sein, gelten diese.

Abrechnungen mit Krankenkassen

Heilpraktikerleistungen (Psychotherapie) können nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Einige private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen decken Heilpraktikerleistungen anteilig ab. Informiere dich hierzu bitte bei deiner Versicherung.

Checkliste für die Erstattungsfähigkeit durch deine private Krankenversicherung (PKV) und gegebenenfalls Beihilfe:

Wichtige Hinweise für Ihre PKV:
Caroline Kikisch ist keine psychologische Psychotherapeutin. Sie besitzt die Qualifikation als Heilpraktikerin für Psychotherapie und verfügt über eine Zertifizierung als Systemische Therapeutin durch die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).

Erkundige dich bei deiner PKV bitte frühzeitig über folgende Punkte:

  1. Werden Therapieleistungen einer Heilpraktikerin für Psychotherapie übernommen?
    – Wie viele Therapiesitzungen werden jährlich übernommen?
    – In welchem Umfang erfolgt die Kostenübernahme pro Sitzung?
  2. Werden die Gebührenordnungspositionen 19.1 bis 19.8 sowie 20.1 und 20.2 erstattet?

Wenn du nicht über eine private Krankenversicherung verfügst oder diese die Kosten nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, die Therapie selbst zu finanzieren. Dies bietet einige Vorteile:

  • Du erhälst schneller einen Termin als es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Selbstfinanzierte Termine können auch zur Überbrückung dienen bis du einen Platz bei eine:r Therapeut:in mit Kassenzulassung bekommen.
  • Zudem bleiben bei einer selbstfinanzierten Therapie psychische Diagnosen, die bei einer kassenärztlichen Behandlung aktenkundig würden, vertraulich — das heißt, ich muss diese weder ausstellen noch kommunizieren. Dies kann z.B. bei neuen Versicherungsverhältnissen von Vorteil sein.

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